Die Tagesstätte bietet psychisch kranken Erwachsenen ein Angebot, für die eine ambulante Betreuung allein nicht ausreicht und die den Anforderungen einer Werkstatt für behinderte Menschen noch nicht oder nicht mehr gewachsen sind. Die Institution hält für 20 seelisch erkrankte Menschen ein niederschwelliges, tagesstrukturierendes Angebot bereit. Die Tagesstätte ist von Montag bis Donnerstag von 8:00Uhr bis 15:30Uhr geöffnet, am Freitag von 8.00Uhr bis 14.00Uhr. Es besteht die Möglichkeit, die Einrichtung an drei, vier oder fünf Tagen in der Woche zu besuchen. Jedoch wird bei den Teilnehmern, wenn möglich, auf einen fünftägigen Besuch hingearbeitet. Für Besucher, die dauerhaft nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen, wird ein Fahrdienst eingerichtet.
Je nach Interessen und Neigungen können die Besucher verschiedene Angebote der Tagesstätte nutzen.
Schwerpunkt der Angebote sind:
Mit den Besuchern werden individuelle Ziele erarbeitet. Für jeden Tagesstättenteilnehmer soll sich die Lebensqualität verbessern. Individuelle Ziele können z.B. sein:
Nicht betreut werden können:
(Einzelfallentscheidungen sind möglich)
In einem Informationsgespräch wird dem interessierten Besucher die Tagesstätte vorgestellt. In der Regel wird ein 14-tägiger Probebesuch vereinbart. Hier können die Bewerber ausprobieren, ob die Tagesstätte für sie geeignet ist. Über die endgültige Aufnahme entscheidet ein Beraterteam aus Mitarbeitern verschiedener Institutionen der Gemeindepsychiatrie.
In der Tagesstätte ist ein multiprofessionelles Team beschäftigt. Es setzt sich aus folgenden Berufsgruppen zusammen:
Außerdem werden Schülern und Studenten aus pädagogischen Arbeitsfeldern Praktika in der Tagesstätte angeboten.
Kostenträger der Tagesstätte ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Finanzierung der 20 Plätze erfolgt im Rahmen einer Pauschalfinanzierung.
Die Tagesstätte ist eine teilstationäre Einrichtung im Sinne des § 100 Abs. 1 Nr.1 BSHG. Sie erbringt für die Besucher überwiegend Leistungen der sozialen Rehabilitation im Sinne der §§ 39 Abs. 3, 40 Abs. 1 Ziffer 8 BSHG (ab 01.01.2005 SGB XII). Maßgebend hierfür sind die Richtlinien so wie die Versorgungskonzeption zur Förderung von Tagesstätten für psychisch Behinderte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Der Besuch der Tagesstätte ist kostenfrei. Lediglich für Verpflegung und Außenaktivitäten sind anteilig Kosten zu tragen. Besucher, die den eingerichteten Fahrdienst der Tagesstätte benötigen und keine Sozialhilfeempfänger sind, zahlen die Preise öffentlicher Verkehrsmittel.