ST. ANNA-HAUS - Besondere Wohnform der Eingliederungshilfe

Das St. Anna-Haus ist eine stationäre Einrichtung der Sozialpsychiatrie/ Behindertenhilfe, die im psychiatrischen Versorgungssystem des Landkreises Höxter für chronisch psychisch kranke Menschen mit hohem Hilfe– und sozialen Integrationsbedarf, umfassende und individuell angepasste Unterstützungs- und Betreuungsangebote vorhält. Die dezentrale Struktur der Einrichtung – Kerneinheit mit 18 Wohnplätzen und Außenwohnungen in 2 Häusern mit 19 Wohnplätzen - ermöglicht ein differenziertes sozialpsychiatrisches Leistungsangebot.

Ziele

Das St.Anna-Haus hat die Zielvorstellung, eine weitgehende Normalisierung des Lebensalltages für Menschen mit psychischen Störungen und Behinderungen zu ermöglichen. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern soll eine befriedigende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft ermöglicht werden. Durch zielgerichtete individuelle Förderung und Unterstützung zur Erhaltung und Erreichung einer möglichst umfassenden Selbstständigkeit und Eigenorganisation soll jeder Bewohnerinnen und Bewohnern zu einer weitestgehenden selbstbestimmten Lebensweise befähigt werden. Die alltagsgestaltenden Hilfen werden dabei als wesentliches Element psychiatrischer Therapiestabilisierung und sozialer Rehabilitation angesehen.

Betreuungsangebot

Je nach individuellem Bedarf und Wünschen leisten wir soziapsychiatrische Hilfen in den Bereichen:

  • Individuelle Basisversorgung (Ernährung / Hygiene und Körperpflege / Tag- und Nachtrhythmus / An- und Auskleiden / Mobilität)
  • alltägliche Lebensführung (Einkaufen und Anschaffungen / Verpflegung und Mahlzeiten/ Wäschepflege / Ordnung und Pflege des eigenen Wohnraumes/ Geldverwaltung/ Regeln von finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten)
  • Gestaltung sozialer Beziehungen (im unmittelbaren Nahbereich / in familiären Beziehungen / in Freundschaften und Partnerschaften)
  • Freizeitgestaltung (Eigenbeschäftigung / Teilnahme an Freizeitangeboten, kulturellen Veranstaltungen und Urlaub / Begegnung mit sozialen Gruppen im außerhäuslichen Bereich)
  • Kommunikation und Orientierung (Kommunikations- und Kritikfähigkeit / Orientierung bezüglich eigener Person, Situation, Ort und Zeit)
  • Psychosoziale Hilfen und Psychiatrische Pflege (Umgang mit der eigenen Krankheit und Behinderung / Bewältigung psychiatrischer Symptomatik / Realtitätsbezug / Psychoedukation - Empowerment – Recovery - Resilienz )
  • Medizinische Hilfen und Gesundheitsförderung (Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen / Behandlungspflege / gesundheitsfördernder Lebensstil)
  • Schule, Ausbildung, Beschäftigung, Arbeit (Motivation – Pünktlichkeit – Belastbarkeit - Durchhaltevermögen / Umgang mit Kollegen / Konfliktbearbeitung

Bezugspersonensystem

Im ST. Anna-Haus wird von einem multiprofessionellen Team (Sozialarbeiter, Heilerziehungs-, Kranken-, Altenpflegefachkräfte, Erzieherinnen und Oecotrophologinnen) seit vielen Jahren erfolgreich ein Bezugspersonensystem vorgehalten, welches Eindeutigkeit, Verlässlichkeit, Beziehungsstabilität und Betreuungskontinuität gewährleistet.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat eine Bezugsbetreuerin oder einen Bezugsbetreuer, die / der insbesondere für eine aktive Beziehungsgestaltung, für die Betreuungsplanung und für die Koordinierung der individuellen Hilfen verantwortlich ist.

Die Bezugsbetreuer/innen sind erste Ansprechpartner, sowohl bei den persönlichen als auch bei praktischen Fragen. Sie sind umfassend über die jeweiligen Bezugsklienten informiert und sind auch Ansprechpartner für die Angehörigen und für die rechtlichen Betreuer/innen und anderen Fachleuten.

Finanzierung

Die Hilfemaßnahmen des Stationär Betreuten Wohnens sind Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII >>> in Verbindung mit § 55 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Leistungsberechtigte und Aufgabe gemäß § 53 SGB XII sind zu beachten.
Kostenträger ist - sofern eine Finanzierung über Eigenmittel nicht möglich ist - im Regelfall der überörtliche Sozialhilfeträger – bei uns zumeist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Unterstützungsbedarf wird in einem individuellen Hilfeplanverfahren festgestellt.
Ausführliche Erläuterungen zum Verfahren der „Individuellen Hilfeplanung“ können Sie auf der der Internetseite des Landschaftsverbandes (www.lwl.org) nachlesen.
Die allgemeinen, sozialen und pflegerischen Betreuungsleistungen sowie die Wohnraumüberlassung werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetz (WTG - NRW) bzw. des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG - Bund) durch schriftlichen Vertrag vereinbart. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem "Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)" nimmt die Wohnhilfe e.V. nicht teil.