Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen unterstützt und begleitet Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung und/oder einer Suchterkrankung, Hilfen zur Bewältigung des Alltags benötigen. Mit unserer begleitenden Unterstützung sollen Selbstständigkeit und Eigeninitiative gestärkt, vorhandene Fähigkeiten erweitert, neue entdeckt und Probleme gemeinsam gelöst werden. Ziel ist eine möglichst eigenständige, eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Unsere Unterstützungsleistungen sind sehr vielseitig und orientieren sich an Ihrer persönlichen Lebenssituation und an Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Wesentlich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch regelmäßige Besuche, sowie intensive menschliche und fachliche Unterstützung werden gemeinsam vereinbarte Ziele verfolgt.

Unser Betreuungsangebot

Je nach individuellem Bedarf und Wünschen können dieses sein:

  • Begleitung bei den Problemen des täglichen Lebens

  • Beratung und Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben wie Haushaltsführung, Ernährung, Geldangelegenheiten

  • Beratung und Anregungen zur Freizeitgestaltung

  • Menschen, die schwer körperbehindert sind (Räumlichkeiten sind nicht behindertengerecht)

  • Aufbau und Erhalt einer Tagesstruktur

  • Bewältigung von Krisen, Konflikten und Rückfällen

  • Unterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen

  • Hilfen beim Umgang mit der psychischen Erkrankung und Sucht

  • Umgang mit Behörden, Schriftverkehr

  • Unterstützung bei Vermittlung und Erhalt einer Wohnung

  • Vermittlung in begleitende und weiterführende Maßnahmen

  • Hilfe bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung

Finanzierung des Ambulant Betreuten Wohnens

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe gemäß § 53,54 SGB XII. Kostenträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Hilfebedarf wird in einem Hilfeplanverfahren festgestellt. Eine mögliche Kostenbeteiligung wird vom Landschaftsverband geprüft. Für junge Volljährige von 18 - 21 Jahren werden die Kosten von den zuständigen Jugendämtern übernommen; Rechtsgrundlage ist das SGB VIII. Ausführliche Erläuterungen zum Verfahren der „Individuellen Hilfeplanung“ können Sie auf der der Internetseite des Landschaftsverbandes (www.lwl.org) nachlesen. Bei der Antragstellung sind wir behilflich. Die Betreuung wird vertraglich vereinbart. Eine Kündigung ist möglich.

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem "Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)" nimmt die Wohnhilfe e.V. nicht teil.

Das Team

Das Team setzt sich zusammen aus qualifizierten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung in sozialpsychiatrischen Arbeitsfeldern. Bei Hilfen im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten können ebenfalls geeignete Mitarbeiter/innen ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden. Nach Absprache arbeiten wir eng mit anderen Institutionen und Personen auf fachlicher Eben zusammen, um umfassende und abgestimmte Hilfestellungen geben zu können.